Gibt es jetzt hitzefrei für Arbeitnehmer?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Nein, das klassische „hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer immer noch nicht. Dennoch kommen auf den Arbeitgeber seit Juni 2010 einige Änderungen in Sachen raumklimatischer Arbeitsschutz zu. Denn die längst überfällige Anpassung der alten Arbeitsstätten-Richtlinie ist erfolgt:
Die neue „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 Raumtemperatur“ löst die seit 2001 gültige „Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen“ seit Juni 2010 ab. Zusammengefasst lässt sich sagen, es gibt jetzt mehr Arbeitsschutz in heißen Sommermonaten, da nun konkretere Empfehlungen und Abstufungen vorliegen:
Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz soll 26° C nicht überschreiten. Selbst wenn die Außenlufttemperatur 26° C überschreitet, soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um erträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ist direkte Sonneneinstrahlung für hohe Raumtemperaturen verantwortlich, soll entsprechender Sonnenschutz angebracht werden.
Ab einer Raumtemperatur von 30° C während der Arbeitszeit sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das fängt bei kleinen Dingen an, wie der Lockerung von Kleidervorschriften (z.B. „Frauen müssen Strumpfhosen tragen, Männer Krawatte und Jackett“) oder der Bereitstellung von Trinkwasser. Und geht bis in organisatorische Strukturen, z.B. die Einführung einer Gleitzeitregelung, um während der heißesten Stunden des Tages nicht arbeiten zu müssen.
Ab 35° C am Arbeitsplatz kann der Ofen vorübergehend ganz aus sein. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erklärt diese Temperaturen für unzumutbar: „ … so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“
Fazit: Die Sommermonate könnten Arbeitgebern teuer zu stehen kommen. Die günstigere Alternative? Der Einsatz mobiler Klimageräte:
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